Servicevertrag
Optimaler Schutz und faire Tarife: Profitieren Sie nach Ablauf der bewährten zweijährigen V-ZUG Garantie vom beruhigenden Komfort des V-ZUG Servicevertrags.
Ihr Sorglos-Paket:

Reisezeit

Arbeitszeit

Ersatzteile
Schweizweit rasch für Sie da
Über 300 Servicespezialisten mit umfassenden Produktekenntnissen begeistern stets mit Kompetenz und Präzision. Mit dem dichtesten Servicenetz und 22 Standorten ist Ihr V-ZUG Service schweizweit immer in Ihrer Nähe.
Alle Service-Tarife auf einen Blick
Ein Gerät? Zwei Geräte? Oder 500? Wir sind gerne für Sie da. Profitieren Sie von unseren auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Servicevertragsvarianten.
Sammelvertrag
Sie besitzen mehrere Geräte? Dann profitieren Sie jetzt von den attraktiven Sammelvertragsangeboten.

Waschraum komplett
Waschmaschine & Wäschetrockner (Adora / Adorina)
Jahresprämie 230.-
*lohnend ab 2 Geräten

Küche komplett
Alle V-ZUG Küchengeräte innerhalb einer Küche
Jahresprämie 430.-
*lohnend ab 4 Geräten

Wohnung/EFH komplett
Alle V-ZUG Geräte innerhalb einer Wohnung / EFH inkl. RefreshButler
Jahresprämie 630.-
*lohnend ab 6 Geräten
Waschraum / Textilpflege
Jahresprämie | |
Waschmaschine oder Wäschetrockner. Gerät wird von einer Partei benutzt (Adora/Adorina) | 153.- |
Waschmaschine oder Wäschetrockner. Gerät wird von mehreren Parteien benutzt. (Unimatic) | |
2 - 4 Parteien | 235.- |
5 - 12 Parteien | 299.- |
13 - 18 Parteien | 380.- |
19 und mehr Parteien | 475.- |
Stark beanspruchte Geräte in Restaurants, Salons, etc. (Unimatic) | 560.- |
Card-System (Kassiersystem Waschraum) | 105.- |
RefreshButler | |
Benutzung durch eine Partei | 220.- |
Benutzung im gewerblichen Einsatz | 398.- |
Küche
Jahresprämie | |
Steamer, Einbauherd, Backofen, Mikrowelle, Microbraun, Kochfeld, Wok, Teppan Yaki, Geschirrspüler, Coffee-Center, Wand- und Inselhauben, Food-Center, Weinschränke | 153.- |
Kühlschrank, Einbau-Dunstabzug, Huttenlüfter, Rechaud, Wärmeschublade | 105.- |
Preise in Schweizer Franken (CHF), inkl. Mehrwertsteuer (MWST). Gültig ab 1. Januar 2022. Änderungen vorbehalten.
Sie haben noch Fragen oder möchten mehr erfahren? Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter.
Die V-ZUG Servicevertragsbestimmungen
Eingeschlossene Leistungen
Die V-ZUG AG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten V-ZUG Geräten, die bei normaler Benutzung des Gerätes in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auftreten. Die Komplettleistungen beinhalten Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatzmaterial, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts. Reparaturkosten infolge Bedienungsfehler oder Fremdkörper sowie entstandene Folgeschäden (z.B. Kühlgut- oder Wäscheschaden) bis zum Maximalbetrag von CHF 500.– sind einmalig über die gesamte Laufdauer des Servicevertrags gedeckt. Erst nach Ablauf des 12. Betriebsjahres werden benötigte Ersatzteile separat in Rechnung gestellt.
Ausgeschlossene Leistungen
Beheben von Störungen und Schäden als Folge von äusseren Einflüssen, höherer Gewalt,
Eingriffe Dritter, Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung. Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen.
Vertragsdauer und Vertragsabschluss
Die Vertragsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres erneuert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich von einer der Vertragsparteien auf Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Das Maximalalter der Geräte bei Vertragsabschluss beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht direkt im Anschluss an die Garantiezeit abgeschlossen, so beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Jahre. Bei einem Einzelvertrag wird zudem eine einmalige Einkaufsgebühr erhoben. Diese beträgt pro Betriebsjahr des Gerätes CHF 50.–. Verträge für Coffee-Center enden spätestens nach dem 10. Betriebsjahr des Gerätes.
Vertragskosten
Die Vertragskosten sind jeweils pro Gerät (Einzelvertrag) bzw. für eine Sammlung von Geräten (Sammelvertrag) und für die Dauer eines Jahres. Die Rechnungsstellung für die Jahresprämie erfolgt zu Beginn der Vertragsperiode, zahlbar innert 30 Tagen netto.
Mengenrabatt (nur Einzelverträge)
Mengenrabatte für mehrere Geräte im Vertrag (wird auf der Prämienrechnung berücksichtigt):
- 2–100 Geräte 10 %
- 101–500 Geräte 12 %
- über 500 Geräte 14 %
Bei Waschautomaten und Wäschetrocknern sind die Vertragskosten abhängig von der Nutzungsart. Bei überaus hohen Reparaturkosten zu Lasten des Servicevertrages kann die V-ZUG AG einen Austausch zu Spezialkonditionen vorschlagen. Jahresprämien für Geräte in Gebieten, die nicht direkt per Auto erreichbar sind (z.B. Luftseilbahn, etc.) werden individuell festgelegt. Die V-ZUG AG kann bei steigenden Lohn- und Materialkosten die Jahresprämien anpassen. Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung.
Bonussystem (nur Einzelverträge)
Nach Vertragsbeginn gewährt die V-ZUG AG nach zwei aufeinanderfolgenden störungsfreien Jahren im Folgejahr einen Bonus von 5 % der Nettojahresprämie. Der Bonus erhöht sich um weitere 5 % pro zusätzliches störungsfreies Jahr. Der Maximalbonus liegt bei 25 % (5 × 5 %).Treten im Vertragsjahr eine oder mehrere Störungen auf, so reduziert sich der Bonus im Folgejahr um 5 %. Die Maximalprämie pro Gerät ist jedoch nie höher als 100 % (Nettojahresprämie). Ein Bonus wird jeweils in der folgenden Prämienrechnung als Rückvergütung abgezogen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.
Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab 1. Januar 2017. Änderungen vorbehalten.