V-ZUG Servicevertrag

Optimaler Schutz und faire Tarife: Profitieren Sie nach Ablauf der zweijährigen V-ZUG Standardgarantie vom beruhigenden Komfort des V-ZUG Servicevertrags.

Ersatzteile

Wir garantieren eine Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens zwölf Jahre. So kann Ihr Gerät auch nach vielen Betriebsjahren noch repariert werden.

Reisezeit inklusive

Mit dem dichtesten Servicenetz und 22 Standorten ist Ihr V-ZUG Service schweizweit immer in Ihrer Nähe, wenn Sie ihn brauchen. Ihr V-ZUG Servicevertrag deckt die Reisezeit ab.

Arbeitszeit inklusive

Unsere mehr als 300 Servicetechniker mit umfassenden Produktkenntnissen begeistern stets mit Kompetenz und Präzision. Ihre Arbeitszeit ist mit dem Servicevertrag von V-ZUG abgedeckt.

Sammelvertrag

Besitzen Sie mehrere Geräte? Dann profitieren Sie jetzt von unseren attraktiven Sammelvertragsangeboten.

Waschraum komplett

Waschmaschine und Wäschetrockner (Adora/Adorina)

CHF 240* Jahresprämie gültig für zwei oder mehr Geräte

Küche komplett

Alle V-ZUG Küchengeräte innerhalb einer Küche

CHF 440* Jahresprämie gültig für vier oder mehr Geräte

Wohnung/Einfamilienhaus komplett

Alle V-ZUG Geräte in einer Wohnung/einem Einfamilienhaus inkl. RefreshButler

CHF 640* Jahresprämie gültig für sechs oder mehr Geräte

Jetzt Servicevertrag online abschliessen

Mit dem V-ZUG Servicevertrag sind Sie im Falle einer Störung auch in Zukunft optimal geschützt. Schliessen Sie jetzt Ihren Servicevertrag ganz einfach und bequem online ab und profitieren Sie dabei von 10% Ermässigung auf das erste Vertragsjahr.

Das bietet Ihnen unser Servicevertrag für Waschraum-/Textilpflegegeräte 
 

 

Jahresprämie
Waschmaschine oder Wäschetrockner. Gerät wird von einer Partei genutzt (Adora/Adorina)

158.–

 

 

Waschmaschine oder Wäschetrockner. Gerät wird von mehreren Parteien genutzt. (Unimatic)

 

2–4 Parteien

239.–

5–12 Parteien

305.–

13–18 Parteien

385.–

19 oder mehr Parteien

485.–

Intensiv genutzte Geräte in Restaurants, Salons usw. (Unimatic)

563.–

 

 

Kartensystem (Bezahlsystem für Waschräume)

110.–

 

 

RefreshButler

 

Nutzung durch eine Partei

230.–

Gewerbliche Nutzung

398.–

Das bietet Ihnen unser Servicevertrag für Küchengeräte
 

  Jahresprämie
Steamer, Herd, Backofen, Mikrowelle, Microbraun, Kochfeld, Wok, Teppan-Yaki, Geschirrspüler, Coffee-Center, Wand- und Inselabzugshauben, Food-Center, Weinschränke 158.–
   
Kühlschrank, Einbau-Huttenlüfter, integrierter Huttenlüfter, Bedienfeld, Wärmeschublade 110.–

Preise in Schweizer Franken (CHF), inkl. 8,1 % Mehrwertsteuer (MWST). Gültig ab 1. Januar 2024. Änderungen vorbehalten

Bestimmungen V‑ ZUG Servicevertrag

Eingeschlossene Leistungen Die V-ZUG AG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten V-ZUG Geräten, die bei normaler Benutzung des Gerätes in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auftreten. Die Komplettleistungen beinhalten Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatzmaterial, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts. Reparaturkosten infolge Bedienungsfehler oder Fremdkörper sowie entstandene Folgeschäden (z.B. Kühlgut- oder Wäscheschaden) bis zum Maximalbetrag von CHF 500.– sind einmalig über die gesamte Laufdauer des Servicevertrags gedeckt. Erst nach Ablauf des 12. Betriebsjahres werden benötigte Ersatzteile separat in Rechnung gestellt.

Ausgeschlossene Leistungen Beheben von Störungen und Schäden als Folge von äusseren Einflüssen, höherer Gewalt, Eingriffen Dritter, Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung. Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen.

Vertragsdauer und Vertragsabschluss Die Vertragsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres erneuert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich von einer der Vertragsparteien auf Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Das Maximalalter der Geräte bei Vertragsabschluss beträgt fünf Jahre. Wird der Vertrag nicht direkt im Anschluss an die Garantiezeit abgeschlossen, so beträgt die Mindestvertragsdauer drei Jahre. V-ZUG behält sich vor, bei einem Einzelvertrag eine einmalige Einkaufsgebühr zu erheben. Diese beträgt gegebenenfalls für jedes bisherige Betriebsjahr des Geräts CHF 50.-. Verträge für Coffee-Center enden spätestens nach dem 10. Betriebsjahr des Gerätes.

Vertragskosten Die Vertragskosten verstehen sich jeweils pro Gerät (Einzelvertrag) bzw. für eine Sammlung von Geräten (Sammelvertrag) und für die Dauer eines Jahres. Die Rechnungsstellung für die Jahresprämie erfolgt zu Beginn der Vertragsperiode, zahlbar innert 30 Tagen netto.

Mengenrabatt (nur Einzelverträge) Mengenrabatte für mehrere Geräte im Vertrag (wird auf der Prämienrechnung berücksichtigt):

  • 2–100 Geräte 10 %

  • 101–500 Geräte 12 %

  • Über 500 Geräte 14 %

Bei Waschautomaten und Wäschetrocknern sind die Vertragskosten abhängig von der Nutzungsart. Bei überaus hohen Reparaturkosten zu Lasten des Servicevertrags kann die V-ZUG AG einen Austausch zu Spezialkonditionen vorschlagen. Jahresprämien für Geräte in Gebieten, die nicht direkt per Auto erreichbar sind (z.B. Luftseilbahn, etc.) werden individuell festgelegt. Die V-ZUG AG kann bei steigenden Lohn- und Materialkosten die Jahresprämien anpassen. Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung.

Bonussystem (nur Einzelverträge) Nach Vertragsbeginn gewährt die V-ZUG AG nach zwei aufeinanderfolgenden störungsfreien Jahren im Folgejahr einen Bonus von 5 % der Nettojahresprämie. Der Bonus erhöht sich um weitere 5 % pro zusätzliches störungsfreies Jahr. Der Maximalbonus liegt bei 25 % (5 × 5 %). Treten im Vertragsjahr eine oder mehrere Störungen auf, so reduziert sich der Bonus im Folgejahr um 5 %. Die Maximalprämie pro Gerät ist jedoch nie höher als 100 % (Nettojahresprämie). Ein Bonus wird jeweils in der folgenden Prämienrechnung als Rückvergütung abgezogen.

Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.

Gültigkeit Diese Bedingungen gelten ab 1. Juli 2023. Änderungen vorbehalten.

Fragen zum Servicevertrag?

Sie haben Fragen zu unserem Servicevertrag? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.