Zweijährige Garantie
Für jedes V-ZUG Gerät erhalten Sie zwei Jahre Garantie ab dem Datum der Erstnutzung.
Was ist abgedeckt?
Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab und umfasst die kostenlose Behebung solcher Fehler innerhalb der Garantiezeit. Darin enthalten sind die Kosten für die Arbeitszeit und Reisezeit/Anfahrt sowie für Ersatzmaterialien. Die Garantieleistungen können nach dem Ermessen von V-ZUG in Form von Reparaturen, gleichwertigem Ersatz oder einer Rückerstattung des Kaufpreises erbracht werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wo gilt die Garantie?
Die Garantie gilt nur in dem Land, in dem das Gerät gekauft wurde, und unter der Bedingung, dass entweder V-ZUG oder eine autorisierte V-ZUG Servicestelle in diesem Land Serviceleistungen erbringt. Bei der Mitnahme von Geräten in andere Länder können Probleme aufgrund technischer Gegebenheiten (z. B. Netzspannung und -frequenz) oder aufgrund spezieller Klima- und Umweltbedingungen im jeweiligen Land auftreten. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Übernahme von Garantien für Geräte abzulehnen, die nicht für das betreffende Land zugelassen sind.
Was ist ausgeschlossen?
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die nach der Herstellung entstanden sind, z. B. Transportschäden oder Schäden infolge unsachgemässer Montage oder Installation, unsachgemässer Verwendung, Missbrauch, mangelhafter Wartung, natürlicher Abnutzung, äusserer Einflüsse, höherer Gewalt oder anderer Gründe, die nicht von der V-ZUG AG zu vertreten sind. Bei Eingriffen durch nicht von V-ZUG autorisierten Servicestellen und bei Verwendung von nicht-originalen Ersatzteilen erlischt die Garantie. Diese Garantie berührt keine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer des Geräts. Eine Nichtnutzung oder seltene Nutzung des Geräts führt nicht zu einem Anspruch auf Garantieverlängerung.
Gültig ab 01.06.2014