V‑ZUG Servicevertrag | V-ZUG Schweiz

V‑ZUG Servicevertrag

Maximaler Schutz zu einem fairen Preis: Mit einem V‑ZUG Servicevertrag können Sie Ihre V-ZUG Geräte auch nach Ablauf der zweijährigen Standardgarantie sorgenfrei nutzen.

Techniker bei der Wartung eines modernen Backofens mit digitalem Prüfgerät.

Arbeitszeit inklusive

Unsere mehr als 300 Servicetechniker:innen mit umfassenden Produktkenntnissen begeistern stets mit Kompetenz und Präzision. Ihre Arbeitszeit ist mit dem Servicevertrag von V-ZUG abgedeckt.

Mitarbeiter trägt V-ZUG Karton mit Swiss Made Aufschrift in einem Lagerraum

Reisezeit inklusive

Mit dem dichtesten Servicenetz und 22 Standorten ist Ihr V-ZUG Service schweizweit immer in Ihrer Nähe, wenn Sie ihn brauchen. Ihr V-ZUG Servicevertrag deckt die Reisezeit ab.

Techniker repariert eine Waschmaschine mit einem Schraubenschlüssel in Nahaufnahme.

Ersatzteilverfügbarkeit

Wir garantieren eine Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens zwölf Jahre. So kann Ihr Gerät auch nach vielen Betriebsjahren noch repariert werden.

Jetzt Servicevertrag online abschliessen

Mit dem V-ZUG Servicevertrag sind Sie im Falle einer Störung auch in Zukunft optimal geschützt. Schliessen Sie jetzt Ihren Servicevertrag ganz einfach und bequem online ab und profitieren Sie dabei von 10% Ermässigung auf das erste Vertragsjahr.

Unsere Servicepakete exklusiv für neue Geräte

Küchen- und Textilpflegegeräte

Dieses Angebot gilt für alle neuen Geräte, die innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf in Betrieb genommen werden.

  • 5-Jahres-Servicepaket: CHF 299.00/einmalig

  • 10-Jahres-Servicepaket: CHF 899.00/einmalig

Unsere Serviceverträge für Textilpflegegeräte

Waschmaschine und Wäschetrockner

  • Individuelle Nutzung (Adora/Adorina/V400): CHF 158.00/Jahr

Gemeinsame Nutzung (Unimatic):

  • 2-4 Parteien: CHF 239.00/Jahr

  • 5-12 Parteien: CHF 305.00/Jahr

  • 13-18 Parteien: CHF 385.00/Jahr

  • 19 oder mehr Parteien: CHF 485.00/Jahr

  • Intensiv genutzte Geräte in Restaurants, Salons usw. (Unimatic): CHF 563.00/Jahr

CardSystem

  • Bezahlsystem für Waschräum: CHF 110.00/Jahr

RefreshButler

  • Nutzung durch eine Partei: CHF 230.00/Jahr

  • Gewerbliche Nutzung: CHF 398.00/Jahr

Unsere Serviceverträge für Küchengeräte

Küchen- und Kochgeräte

  • Steamer, Herd, Backofen, Mikrowelle, Kochfeld, Wok, Teppan-Yaki, Geschirrspüler, Coffee-Center, Wand- und Inselabzugshauben, Food-Center, Weinschränke : CHF 158.00/Jahr

Kühlschränke

  • CHF 110.00/Jahr

Ergänzungsgeräte für die Küche

  • Einbau-Huttenlüfter, integrierter Huttenlüfter, Bedienfeld, Wärmeschublade: CHF 110.00/Jahr

Preise in Schweizer Franken (CHF), inkl. 8,1 % Mehrwertsteuer (MWST). Gültig ab 1. Januar 2024. Änderungen vorbehalten

Sammelvertrag

Besitzen Sie mehrere Geräte? Dann profitieren Sie jetzt von unseren attraktiven Sammelvertragsangeboten.

Waschraum komplett

Waschmaschine und Wäschetrockner (Adora/Adorina)

CHF 240* Jahresprämie gültig für zwei oder mehr Geräte

Küche komplett

Alle V-ZUG Küchengeräte innerhalb einer Küche

CHF 440* Jahresprämie gültig für vier oder mehr Geräte

Wohnung/Einfamilienhaus komplett

Alle V-ZUG Geräte in einer Wohnung/einem Einfamilienhaus inkl. RefreshButler

CHF 640* Jahresprämie gültig für sechs oder mehr Geräte

Bestimmungen V-ZUG Serviceverträge und -pakete

Anwendungsbereich & Geltung

Diese allgemeinen Bestimmungen für Serviceverträge und -pakete regeln die Rechte und Pflichten der V-ZUG AG («V-ZUG») und des Vertragspartners («Vertragspartner») im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für und an V-ZUG Haushaltsgeräten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein («Geräte»). Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der V-ZUG AG verwiesen, verfügbar unter https://www.vzug.com/ch/de/general-terms-and-conditions-of-sale (die «AGB»), welche integralen Bestandteil dieser Bestimmungen bilden.

Eingeschlossene Leistungen

V-ZUG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten V-ZUG Geräten, die bei sachgemässer Benutzung des Gerätes auftreten. Inbegriffen sind Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatzmaterial, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts. Reparaturkosten infolge Bedienungsfehler oder Fremdkörper sowie aus einer Störung (unabhängig vom Verschulden) entstandene Folgeschäden (z.B. Kühlgut- oder Wäscheschaden) bis zum Maximalbetrag von CHF 500.– sind einmalig über die gesamte Laufdauer des Servicevertrags gedeckt. Bei irreparablen Schäden bietet V-ZUG ein Austausch- oder Neugerät zu Spezialkonditionen an, welche sich am Restwert des Geräts orientieren. Erst nach Ablauf des 12. Betriebsjahres werden benötigte Ersatzteile separat in Rechnung gestellt.

Ausgeschlossene Leistungen

Beheben von Störungen und Schäden als Folge von äusseren Einflüssen, höherer Gewalt, Eingriffen Dritter, Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung (sowie daraus folgende Spezialkonditionen für Austausch- und Neugeräte). Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen. Schäden, welche ihren Ursprung nachweislich vor Beginn der Vertragslaufzeit haben.

Konditionen

Vertragskosten für kommerzielle Nutzung oder Nutzung durch mehrere Parteien oder mehrere Haushalte werden abhängig von der Nutzungsart berechnet. Ist eine Reparatur wirtschaftlich unzumutbar, unverhältnismässig oder unmöglich, kann V-ZUG stattdessen ein Ersatz- oder Neugerät zu Sonderkonditionen anbieten. Prämien für Geräte in Gebieten, die nicht direkt per Auto erreichbar sind (z.B. Luftseilbahn, etc.), werden individuell festgelegt. Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung.

Kündigung

Nach Ablauf der Vertragsdauer erneuert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Die Rechnung wird zum Vertragsstart bzw. zum Verlängerungsdatum erstellt und ist innert 30 Tagen bezahlbar.

Vertragsdauer und Vertragsabschluss

Die Vertragsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Ein Vertragsschluss ist nur möglich für Geräte, die vor höchstens fünf (5) Jahren geliefert wurden. Wird der Vertrag nicht innert 2 Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Ziffer 12 AGB abgeschlossen, so beträgt die Mindestvertragsdauer drei Jahre.

V-ZUG behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen oder unter der Auflage von Mindestlaufzeiten abzuschliessen. Die V-ZUG AG kann bei steigenden Lohn- und Materialkosten die Jahresprämien anpassen.

Verträge für Coffee-Center enden spätestens nach dem 10. Betriebsjahr des Gerätes.

Vertragsdauer und Vertragsabschluss

Ein 5-Jahres bzw. 10-Jahres Servicepaket kann innert 2 Monaten nach dem Datum der Lieferung des Gerätes abgeschlossen werden. Die Vertragsdauer dauert bis zum Ende des 5. bzw. 10. Betriebsjahres des Gerätes und schliesst damit die Laufzeit der Herstellergarantie ein. Der Abschluss von 5-Jahres bzw. 10-Jahres Servicepaketen bedingt eine Vorauszahlung der Prämie für die gesamte Vertragslaufzeit zu Sonderkonditionen. Die Prämien werden nicht dazu verwendet, Kosten im Zusammenhang mit der Gewährleistungspflicht nach Ziffer 12 AGB zu decken. Diese Gewährleistung bleibt unabhängig vom Servicevertrag bestehen.

Nach Ablauf der Vertragsdauer erneuert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Für Verträge mit kürzeren Laufzeiten sowie für Vertragsverlängerungen gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 2 (oben) sowie die im Abschlusszeitpunkt gültigen allgemeinen Konditionen.

Sonderkonditionen bei Austausch irreparabler Geräte

Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung. Wird ein Gerät innerhalb der Vertragslaufzeit irreparabel beschädigt und beträgt die Restlaufzeit des Vertrags über ein Jahr, kann die verbleibende Laufzeit auf ein Ersatzgerät (gleiche Geräteart, gleicher Standort) der Marke V-ZUG übertragen werden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.

Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten ab 18.9.2025. Änderungen vorbehalten.

Fragen zum Servicevertrag?

Sie haben Fragen zu unserem Servicevertrag? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Jetzt Servicevertrag online abschliessen

Mit dem V-ZUG Servicevertrag sind Sie im Falle einer Störung auch in Zukunft optimal geschützt. Schliessen Sie jetzt Ihren Servicevertrag ganz einfach und bequem online ab und profitieren Sie dabei von 10% Ermässigung auf das erste Vertragsjahr.