Anwendungsbereich & Geltung
Diese allgemeinen Bestimmungen für Serviceverträge und -pakete regeln die Rechte und Pflichten der V-ZUG AG («V-ZUG») und des Vertragspartners («Vertragspartner») im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für und an V-ZUG Haushaltsgeräten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein («Geräte»). Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der V-ZUG AG verwiesen, verfügbar unter https://www.vzug.com/ch/de/general-terms-and-conditions-of-sale (die «AGB»), welche integralen Bestandteil dieser Bestimmungen bilden.
Eingeschlossene Leistungen
V-ZUG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten V-ZUG Geräten, die bei sachgemässer Benutzung des Gerätes auftreten. Inbegriffen sind Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatzmaterial, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts. Reparaturkosten infolge Bedienungsfehler oder Fremdkörper sowie aus einer Störung (unabhängig vom Verschulden) entstandene Folgeschäden (z.B. Kühlgut- oder Wäscheschaden) bis zum Maximalbetrag von CHF 500.– sind einmalig über die gesamte Laufdauer des Servicevertrags gedeckt. Bei irreparablen Schäden bietet V-ZUG ein Austausch- oder Neugerät zu Spezialkonditionen an, welche sich am Restwert des Geräts orientieren. Erst nach Ablauf des 12. Betriebsjahres werden benötigte Ersatzteile separat in Rechnung gestellt.
Ausgeschlossene Leistungen
Beheben von Störungen und Schäden als Folge von äusseren Einflüssen, höherer Gewalt, Eingriffen Dritter, Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung (sowie daraus folgende Spezialkonditionen für Austausch- und Neugeräte). Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen. Schäden, welche ihren Ursprung nachweislich vor Beginn der Vertragslaufzeit haben.
Konditionen
Vertragskosten für kommerzielle Nutzung oder Nutzung durch mehrere Parteien oder mehrere Haushalte werden abhängig von der Nutzungsart berechnet. Ist eine Reparatur wirtschaftlich unzumutbar, unverhältnismässig oder unmöglich, kann V-ZUG stattdessen ein Ersatz- oder Neugerät zu Sonderkonditionen anbieten. Prämien für Geräte in Gebieten, die nicht direkt per Auto erreichbar sind (z.B. Luftseilbahn, etc.), werden individuell festgelegt. Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung.
Kündigung
Nach Ablauf der Vertragsdauer erneuert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Die Rechnung wird zum Vertragsstart bzw. zum Verlängerungsdatum erstellt und ist innert 30 Tagen bezahlbar.