Neue Energieetiketten | V-ZUG Schweiz

Neue Energieetiketten

Seit dem 1. März 2021 ist die neue, verschärfte Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung der Europäischen Union (EU) in Kraft. Diese Verordnung ist das Resultat der technischen Weiterentwicklungen und des veränderten Verbraucherverhaltens.

Mehr Transparenz beim Gerätevergleich Die EU-Energieetiketten gibt es seit 1995. Die Verbraucherinnen und Verbraucher kennen sie und berücksichtigen sie bei ihrer Kaufentscheidung. Da die Geräte immer weniger Energie verbrauchten, wurde die bisherige Skala je nach Produktkategorie von A–G auf A+/A++ oder sogar A+++ erweitert. Dies führte dazu, dass es den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwerfiel, die Produkte zu erkennen, die am wenigsten Energie verbrauchen. Die neue Energieetikette kehrt zur bekannten, einheitlichen Skala von A (beste Energieeffizienz) bis G (schlechteste Energieeffizienz) zurück und sorgt so wieder für mehr Transparenz beim Gerätevergleich.

Vereinfachter Informationszugang Wie die alten Energieetiketten informieren auch die neuen über weitere Produkteigenschaften eines Gerätes. Weiterführende Geräteinformationen lassen sich bequem mit dem Smartphone durch Einscannen des auf der Etikette aufgebrachten QR-Codes abrufen (Verlinkung auf die Europäische Produktdatenbank «EPREL»). Dies gilt jedoch nur für Modelle, welche auch in der EU verkauft werden.

Ökodesign-Richtlinien: Mindestanforderungen für alle Hersteller Die Ökodesign-Verordnungen ergänzen die Energieverbrauchskennzeichnung. Sie legen für alle Geräte einer Produktkategorie verbindliche Mindestanforderungen fest, unter anderem an den Energieverbrauch im Standby-Modus, die Reparierbarkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie eine leichte Demontage und Wiederverwertung am Ende der Produktlebensdauer. Diese Anforderungen gelten für alle Hersteller gleichermassen.

Ersatzteilverfügbarkeit von V-ZUG Über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus garantiert V-ZUG die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für 10-12 Jahre ab Produktionsende, bei Swiss Made Geräten für 15 Jahre. Zum Vergleich: Die Ökodesign-Verordnungen schreiben je nach Gerätekategorie 7 bis 10 Jahre vor.

So setzt sich die neue Energieetikette zusammen (z. B. bei einem Geschirrspüler): 1. QR-Code (falls das Modell auch in der EU verkauft wird) für weitere Details zum Gerät 2. Name oder Handelsmarke des Lieferanten 3. Modellkennung des Lieferanten 4. Energieeffizienzklasse (A–G) 5. Gewichteter Energieverbrauch des Eco-Programms pro 100 Zyklen 6. Ergänzende Produktinformationen. Anzahl der Massgedecke, Wasserverbrauch des Eco-Programms pro Zyklus, Dauer des Eco-Programms, Luftschallemission und Luftschallemissionsklasse